Wissenswertes
Leistungen können privat oder, bei Vorhandensein eines Pflegegrades, mit der Pflegekasse abgerechnet werden.
Entlastungsleistungen
Ab Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf einen Entlastungsbeitrag in Höhe von bis zu 125€ im Monat. Der §45b Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt den Anspruch der Pflegebedürftigen auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 gibt es die Möglichkeit Pflegende zu entlasten.
Bis zu 2418,00€ können bei Verhinderung der pflegenden Person in Anspruch genommen werden.
Der §39 Sozialgesetzbuch (SGB XI) regelt den Anspruch der Häuslichen Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson.
Pflegesachleistungen
Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich 40% der Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen umgewandelt werden. Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Leistungen stehen ihnen zur Verfügung
Anerkennung
Meine Unterstützung- und Entlastungsangebote sind nach § 45a SGB XI anerkannt.
Abrechnung
Meine Leistungen können privat oder über die Pflegekasse abgerechnet werden.Meine Leistungen erhalten Sie zusätzlich zum Pflegegeld.
Bei Vorhandensein eines Pflegegrades rechne ich auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Der Umfang orientiert sich an verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Höhe des Pflegegrades. Gerne informiere ich Sie über die Möglichkeiten.
Pflegegrad beantragen
Ich helfe Ihnen beim Kontakt mit der Pflegekasse und bei der Beantragung des Pflegegrades.